Kosten ...

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Private Versicherungsträger orientieren sich bei Ihren Erstattungen an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Auch die Beihilfe/Postbeamtenkrankenkasse erstatten einen Teil der Aufwendungen.

Ich informiere Sie über mein Honorar vor Beginn der Behandlung.

Leider werden nicht alle Leistungen der biologischen Medizin von den Leistungsträgern anerkannt, so dass manche therapeutische Maßnahmen nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Versicherung.

Ich liquidiere nach dem Gebührenverzeichnis oder nach Zeitaufwand.

  • Hier finden Sie das Gebührenverzeichnis zum Nachlesen

    Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) (PDF-Format, 42 KByte)

Beratung, Hilfe und Therapie aus der Naturheilkunde

Sie haben Fragen zur Naturheilkunde und meinen Leistungen?
Ich beantworte Ihre Fragen.

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